Die aktuelle Vereinsordnung der Privatliga Bergisch-Land e.V.
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Vereinsordnung der Privatliga Bergisch-Land Nord/Nordost
Stand: 19.08.2026
1. (Grundsätzliches)
Der Spaß und der gegenseitige Respekt stehen im Vordergrund unserer Liga. Die Mannschaften spielen nicht gegen-, sondern miteinander. Die Teams sind fair zueinander, sowohl vor, als auch während und nach dem Spiel.
2. (Gremien)
Die Privatliga besteht aus Gremien mit unterschiedlichen Aufgabengebieten und differenzierten Weisungsbefugnissen.
2.1 (Vorstand)
Der Vorstand ist die Vertretung des Vereins und zuständig für Finanzen, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Spielbetrieb sowie Vereinsentwicklung. Der Vorstand behält sich vor, Spieler, die in grober Weise die Gesundheit anderer Spieler gefährden oder sich in ebenso grobem Maße unsportlich verhalten, zu sperren oder gar vom Spielbetrieb zu suspendieren. Ebendies gilt für Teams, die sich in grober Weise der Satzung oder der Vereinsordnung der Privatliga widersetzen. Entscheidungen des Vorstands bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses.
2.2 (Ligarat)
Der Ligarat der Privatliga setzt sich aus den Kontaktmännern jeder Mannschaft (2 Kontaktmänner pro Mannschaft) zusammen. Dabei hat jedes Team eine Stimme. Eine Ligaratssitzung findet nach vorheriger Absprache statt und wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung per E-Mail. Die Teilnahme an einer Ligaratssitzung ist verpflichtend. Von jeder Mannschaft hat mindestens ein Kontaktmann oder in Ausnahmefällen ein Vertreter zu einer Ligaratssitzung zu erscheinen. Sollte eine Mannschaft bei einer Ligaratssitzung nicht vertreten sein, wird der Mannschaft unmittelbar ein Punkt in der aktuellen Tabelle abgezogen, sofern das Fernbleiben nicht begründet werden kann. Ob eine Begründung das Fernbleiben rechtfertigt, wird durch den Vorstand entschieden. Sind kurzfristige Entscheidungen vonnöten, so ist die Abstimmung auch telefonisch oder via E-Mail möglich. Eine Entscheidung ist dann gültig, wenn mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen für die neue Regelung einstehen. Der Ligarat ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
2.3 (Beirat)
Der Beirat der Privatliga ist ein dauerhaft bestehendes Gremium und unterstützt als begleitende und beratende Stabsstelle mit übergreifender und breiter fachlicher Kompetenz den Vorstand. Die Aufgaben des Beirats gliedern sich in der Begleitung der inhaltlichen Umsetzung sowie in der Beratung strategischer Entwicklungen unter Bezugnahme der jeweiligen Fachbereiche der Beiratsmitglieder. Der Beirat verfügt über keine Entscheidungs- und Weisungskompetenz und trägt somit keine Ergebnisverantwortung, hat aber wesentlichen Einfluss auf Vorstandsentscheidungen. Der Beirat setzt sich aus interessierten Nicht-Mitgliedern und Mitgliedern der Privatliga zusammen und wird vom Beiratsvorsitzenden geführt, welcher vom Vorstand ernannt wird. Beiratsmitglieder verfügen über einen hohen Sachverstand in jeweiligen Fachbereichen und setzen sich für eine nachhaltige Entwicklung der Privatliga ein. Über die Aufnahme in den Beirat entscheidet der Vorstand, welcher selbst keine Beiratsmitglieder stellen kann.
2.4 (Spruchkammer)
Die Spruchkammer der Privatliga ist ein dauerhaft bestehendes Gremium und stellt die Sportgerichtsbarkeit des Vereins dar. Der Vorstand beruft zu Beginn einer Saison mindestens drei geeignete Personen in die Spruchkammer. Diese Mitglieder der Spruchkammer können aber müssen nicht auch Mitglieder der Privatliga sein. Die Spruchkammer wird von einem Sprecher mit Unterstützung seines Stellvertreters geführt, die beide zu Beginn einer Saison von den Mitgliedern der Spruchkammer in geheimer Wahl bestimmt werden. Das Ergebnis der Wahl wird dem Vorstand mitgeteilt.
Die Spruchkammer verfügt über die Entscheidungskompetenz über Spielerstrafen sowie Mannschaftssanktionen auf Basis des Privatliga Strafenkatalogs.
Spricht der Schiedsrichter einen Feldverweis aus oder meldet er oder eine andere Partei ein Vergehen im Rahmen eines Privatligaspiels (Großfeld und Kleinfeld), so entscheidet die Spruchkammer auf Grundlage des jeweils aktuellen Strafenkatalogs über Spielersperren und Mannschaftssanktionen. Die Spruchkammer leitet unverzüglich nach Benachrichtigung über das Vergehen ein Verfahren ein. Ab der Einleitung des Verfahrens haben die beteiligten Mannschaften drei Tage Zeit, per E-Mail eine Stellungnahme zu den Vorkommnissen abzugeben. Sollte eine Mannschaft nach drei Tagen keine Stellungnahme einreichen, kann die Spruchkammer ohne sie entscheiden. Darüber hinaus hat die Spruchkammer die Möglichkeit bei Bedarf weitere Beweismittel zu erheben.
Entscheidungen der Spruchkammer werden mit Mehrheitsbeschluss von einer ungeraden Zahl von Richtern getroffen, die der Sprecher aus dem Kreis der Spruchkammermitglieder im Rotationsverfahren bestimmt. Davon abweichend kann der Sprecher oder sein Stellvertreter über Vergehen, die laut Strafenkatalog mit maximal zwei Spielen Sperre bestraft werden, auch im Einzelrichterverfahren entscheiden. Hierfür benötigt er die Zustimmung der anderen Mitglieder. Mitglieder betroffener Mannschaften sind nicht stimmberechtigt.
Die Spruchkammer informiert die beteiligten Mannschaften und den Vorstand über ihre Entscheidung. Die Spruchkammer gibt die Entscheidung bekannt.
Der Vorstand hat jederzeit ein Vetorecht bei Entscheidungen und kann gemäß Abs. 2.1 Maßnahmen treffen, die über die Befugnisse der Spruchkammer hinausgehen. Der Vorstand kann die Besetzung der Spruchkammer in begründeten Fällen zu jedem Zeitpunkt ändern. Wenn keine beschlussfähige Spruchkammer zusammengestellt werden kann, übernimmt der Vorstand die Funktion des Sportgerichts oder beruft Vorstandsmitglieder zu temporären Mitgliedern der Spruchkammer.
3. (Großfeld)
Für die Austragung auf Großfeld gelten neben den oben aufgeführten Ordnungen weitere Regeln.
3.1 (Teilnahme)
Eine Teilnahme an der Liga ist verpflichtend und beinhaltet das Einhalten aller vereinbarten Regeln. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Eintritt aller Kaderspieler (Mindestalter: 16 Jahre) in die Privatliga Bergisch-Land e.V. Es müssen pro Mannschaft mindestens 15 Spieler angemeldet werden. Maximal 8 der gemeldeten Spieler bzw. bei einem Spiel anwesenden Spieler (also inkl. Gastspieler) dürfen einem DFB-Kader angehören, davon maximal zwei Spieler aus der Kreisliga A und keiner höher als Kreisliga A. Spieler sind der höchsten DFB-Spielklasse zuzuordnen, in welcher sie in den letzten 365 Tagen ein DFB-Ligaspiel absolviert haben.
Die beiden höchsten DFB-A-Jugend Spielklassen werden der DFB-Herren Spielklasse Bezirksliga zugeordnet.
Nicht als DFB-Spieler gelten: Spieler ab einem Alter von 40 Jahren, Spielerinnen einer DFB-Damenmannschaft und Jugendspieler bis einschließlich B-Jugend.
Ergibt ein Einspruch bzw. eine Prüfung durch den Vorstand, dass eine oder mehrere der oben stehenden Regelungen verletzt worden sind, so muss die vom Einspruch bzw. der Prüfung betroffene Mannschaft mittels vom Vorstand festgelegten Vorgaben einen Nachweis des Gegenteils erbringen. Kann die Mannschaft den Nachweis nicht binnen einer vom Vorstand festgelegten Frist erbringen, so wird das geprüfte Spiel bzw. das mit einem Einspruch belegte Spiel mit 0:3 gegen die jeweilige Mannschaft gewertet.
Neue Spieler müssen grundsätzlich vor dem ersten Spieltag bis zu einer vom Vorstand festgesetzten Frist angemeldet werden. Während der Saison ist eine Meldung während der vom Vorstand festgelegten Anmeldephasen möglich. Die Anmeldephasen sind, soweit vom Vorstand nicht anders beschlossen, die NRW Schulferien im Herbst, Winter, Ostern und Sommer. Der Mannschaftsbeitrag wird vor jeder Saison durch den Vorstand festgelegt und den Teams mitgeteilt. Der Mannschaftsbeitrag ist von jeder Mannschaft bis zu einer vom Vorstand festgelegten Frist zu entrichten. Ab Fristüberschreitung wird bei Nichtzahlung des vollen Beitrages der Mannschaft in jeder angefangenen Woche (montags) ein Punkt in der Tabelle abgezogen. Negative Punktzahlen werden nicht angezeigt, intern aber geführt. Sobald der Beitrag bis zum jeweiligen Sonntag voll bezahlt ist, wird der Punktabzug am darauffolgenden Montag gestoppt. Es gilt der Tag der Überweisung, der dem Vorstand im Zweifelsfall belegt werden muss. Spätestens bis zum Ende der Hinrunde muss der vollständige Betrag bezahlt werden, ansonsten wird das Team vom Spielbetrieb der Privatliga ausgeschlossen. Der Vorstand kann in besonderen Fällen eine einmalige, verlängerte Frist einräumen. Ob während der Fristverlängerung weitere Punktabzüge drohen, entscheidet der Vorstand. Bis zum Ablauf der Frist bereits absolvierte Spiele stellt der Vorstand den Mannschaften in dem Fall anteilig, gesondert in Rechnung. Scheidet eine Mannschaft vorzeitig aus einer laufenden Saison aus, werden alle Spiele mit 0:3 gegen die ausscheidende Mannschaft gewertet, es sei denn, die Mannschaft hat bereits 50 Prozent der gesamt angesetzten Liga-Pflichtspiele absolviert. In diesem Falle bleiben die bereits gewerteten Spiele in ihrer eigentlichen Wertung bestehen und nur die noch offenen Spiele werden mit 0:3 gegen die ausscheidende Mannschaft gewertet. Bei den bereits gewerteten Spielen hat es keine Auswirkung, ob die Spiele sportlich ausgetragen wurden oder eventuell am „Grünen Tisch“ entschieden wurden. Wird die ausscheidende Mannschaft jedoch kurzfristig durch eine neue ersetzt, so übernimmt die neue Mannschaft die Punkte der ausscheidenden Mannschaft und trägt die noch offenen Spiele aus. Eine anteilige Rückerstattung des Mannschaftsbeitrages bei vorzeitigem Ausscheiden der Mannschaft aus der laufenden Saison ist nicht möglich. Die endgültige Entscheidung über eine Anmeldung im Privatliga Bergisch-Land e.V. trifft der Vorstand.
3.2 (Spielerliste)
Mannschaften haben bis zu einer vom Vorstand gesetzten Frist alle Spieler über die Spielerliste mit Name, Vorname, Geburtsdatum und sonstigen anzugebenen Daten beim Vorstand anzumelden. Ab Fristüberschreitung wird bei Nichteinreichung der Mannschaft in jeder angefangenen Woche (montags) ein Punkt in der Tabelle abgezogen. Negative Punktzahlen werden nicht angezeigt, intern aber geführt. Sobald die Spielerliste bis zum jeweiligen Sonntag eingereicht ist, wird der Punktabzug am darauffolgenden Montag gestoppt. Es gilt der Tag der Poststempelung / des Email-Eingangs.
3.3 (Spielerpässe)
Jede Mannschaft hat alle Spielerpässe zu jedem Spiel mitzuführen und dem Schiedsrichter vorzulegen. Dies ist auch digital über die App „Appmidio“ möglich oder in PDF-Form, die den Mannschaften nach jeder Meldephase vom Vorstand zur Verfügung gestellt wird. Sollte es keine anderslautende Vereinbarung mit Schiedsrichter und Gegner geben, sind nur Spieler spielberechtigt, die sich ausweisen können. Können einzelne Spieler keinen Spielerpass vorweisen, müssen sich die Spieler (auch Gastspieler) mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen. Spieler, die sich vor Spielbeginn gegenüber dem Schiedsrichter nicht ausweisen können, sind nicht spielberechtigt. Mannschaften, die diese Regelung missachten, erhalten eine 0:3-Wertung, sofern Sie das Spiel spielerisch für sich entscheiden konnten. Dies gilt auch bei einem Unentschieden. Bei einer Niederlage der Mannschaft, die die Regel missachtet hat, wird der Mannschaft statt einer 0:3-Wertung ein Punkt abgezogen.
3.4 (Rahmentermine)
Der Vorstand bestimmt am Anfang der Saison einen Saisonstart sowie ein Saisonende, veröffentlicht den Spielplan und legt die Platzbelegungen fest. Es werden Turniertermine und Pokaltermine festgelegt sowie Fristtermine für Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsanmeldungen und sonstige relevante Termine. Alle Daten werden auf der Vereins-Homepage (https://www.privatliga.de) veröffentlicht oder den Mannschaften per E-Mail mitgeteilt. Während dieses Zeitraums müssen die Mannschaften ihre Pflichtspiele absolvieren. Wird bis zum Saisonende eine Begegnung dennoch nicht ausgetragen, wird diese mit 0:0 Unentschieden inkl. Punkten gewertet. Die Mannschaften haben jedoch die Möglichkeit binnen sieben Tagen nach Wertung des Spiels Einspruch gegen diese Wertung beim Vorstand in schriftlicher Form einzulegen. Überprüft wird dann, ob ein beidseitiges Verschulden der Nicht-Austragung vorliegt oder ob es speziell auf eine der beteiligten Mannschaften zurückzuführen ist. Sollte dies der Fall sein, kann der Vorstand seine Wertung rückgängig machen und eine 3:0-Wertung aussprechen.
3.5 (Spielorganisation, Spielplan, Tabelle)
Spieltermin und Spielort werden vom Vorstand im Spielplan angegeben. Ein Spiel wird begonnen, sobald beide Mannschaften jeweils mindestens sieben Spieler anwesend haben. Sollte eine Mannschaft 20 Minuten nach der angesetzten Anstoßzeit nicht mindestens sieben Spieler zur Verfügung haben, wird das Spiel 0:3 gegen sie gewertet. Nach Ende eines Spiels wird das Spielresultat mittels des ausgefüllten und von beiden Mannschaften unterschriebenen Spielberichtsbogens an den Vorstand weitergegeben, damit es zusammen mit der aktuellen Tabelle auf der Privatliga Homepage im Internet (https://www.privatliga.de) erscheinen kann.
3.6 (Sportplätze)
Die Sportplatzvergabe obliegt dem Vorstand.
Die Mannschaften verpflichten sich, die Sportplätze sowie Kabinen pfleglich zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder zu verlassen. Eventuell anfallende Reinigungs- und Reparaturkosten fallen zusätzlich zu Lasten der Mannschaften und sind nicht im Mannschaftsbeitrag enthalten.
Mannschaften, die einen eigenen Kunstrasenplatz nutzen können, stellen dem Vorstand für die Meisterschaft sowie für den Ligapokal Spielzeiten zur Verfügung. Im Sinne der Planbarkeit und des Wettbewerbs sind die Spielzeiten zu übermitteln, sobald sie den jeweiligen Mannschaften vorliegen. Sollten Spielzeiten nicht mit angemessenem Vorlauf vorliegen, behält der Vorstand sich vor, die Spiele auf anderen Sportplätzen anzusetzen. Den Ansetzungen des Vorstands ist Folge zu leisten. Die Kosten für eigene Sportplätze trägt die jeweilige Mannschaft selbst.
Sollte es zu kurzfristigen Änderungen kommen, sodass ein Sportplatz nicht zur Verfügung steht, geht das Heimrecht auf die Gastmannschaft über, sofern diese einen Sportplatz stellen kann. Ist das nicht der Fall, gilt Satz 1 des Absatzes und der Vorstand legt einen Austragungsort fest.
3.6.1 (Heimrecht)
Das Heimrecht einer jeden Partie ergibt sich aus dem festgelegten Spielplan. Mannschaften können für eine gesamte Saison auf ihr Heimrecht verzichten und somit auch eigene Heimspiele auf den Kunstrasenplätzen anderer Teams austragen, sofern dies angeboten wird und zeitlich möglich ist. Einzelne Entscheidungen für jedes einzelne Spiel sind nicht möglich.
3.7 (Modus)
Es wird nach DFB-Fußballregeln gespielt, es darf aber grundsätzlich fliegend gewechselt werden, wobei der fliegende Wechsel nur an der Mittellinie und mit Kenntnisnahme des Schiedsrichters durchgeführt wird. Alle Mannschaften spielen gegen jeden Gegner zweimal. Einmal in der Hin-, einmal in der Rückrunde. Die Tabelle wird mit dem 3-Punkte-System errechnet, bei Punktgleichheit zählt der direkte Vergleich. Sollte der direkte Vergleich zu keinem Ergebnis führen, zählt die Tordifferenz. Bei gleicher Tordifferenz zählt die Anzahl der erzielten Treffer. Besteht auch dann noch Gleichheit, ist mit Absprache der Teams ein Entscheidungsspiel möglich. Falls kein Entscheidungsspiel zustande kommt, entscheidet das Los. Wer nach allen ausgetragenen Spieltagen an erster Stelle ist, hat die Meisterschaft gewonnen. Ist ein Schiedsrichter anwesend, so haben sich beide Teams seinen Entscheidungen zu unterwerfen und ihn nicht zu kritisieren. Steht kein Schiedsrichter zur Verfügung bzw. ist keiner angesetzt, so muss das Spiel trotzdem ausgetragen werden und beide Teams müssen sich auf einen Zeitnehmer einigen, der das Spiel mit einem eindeutigen Zeichen (Pfiff) beginnt und beendet. Beide Teams können auch gemeinsam eine anwesende Person als Schiedsrichter bestimmen. Der benannte Schiedsrichter muss mit Vor- und Nachnamen auf dem Spielberichtsbogen vermerkt werden. Das Ergebnis muss dem Vorstand
durch die Kontaktmänner der beteiligten Mannschaften umgehend schriftlich (E-Mail) mitgeteilt werden. Bei ungewöhnlich niedriger Zahl Mannschaften behält der Vorstand sich vor, den Modus entsprechend anzupassen.
3.8 (Gastspieler)
Ein Gastspieler spielt sich mit seinem dritten Spiel in der Privatliga (Liga oder Pokal) für die jeweils aktuelle Saison bei einem Team fest. Unabhängig davon, ob er seine ersten beiden Spiele bei einem oder zwei Teams absolviert hat. Vergehen werden durch den Vorstand sanktioniert.
Die erlaubte Zahl der Gastspieler wird vor Beginn einer Saison vom Vorstand festgelegt und den Mannschaften auf dem Ligarat oder schriftlich mitgeteilt. Sollten mehr Gastspieler eingesetzt werden, wird das Spiel 0:3 gegen die Mannschaft gewertet sowie unabhängig vom Spielverlauf zusätzlich null bis drei Punkte abgezogen. Über die Wertung und die Höhe des Punktabzuges entscheidet der Vorstand. Es dürfen keine Spieler anderer Privatliga-Teams eingesetzt werden. Nicht im Sinne der Privatliga ist es, dass sich Mannschaften im Vorfeld wichtiger oder entscheidender Spiele mit starken Spielern, insbesondere DFB-Vereinsspielern, verstärken. Es dürfen keine Spieler eingesetzt werden, welche in den 365 Tagen vor dem Spiel für eine Fußballmannschaft angetreten sind, welche zu diesem Zeitpunkt höher als Kreisklasse A gespielt hat. Sollten dennoch höherklassige Spieler eingesetzt werden, wird das Spiel 0:3 gegen die Mannschaft gewertet sowie unabhängig vom Spielverlauf zusätzlich null bis drei Punkte abgezogen. Über die Höhe des Punktabzuges entscheidet der Vorstand.
3.9 (Spielberichtsbogen)
Der Spielberichtsbogen muss vor Anpfiff des Spiels von beiden Mannschaften vollständig mit allen
Namen, Geburtsdaten und Rückennummern der Spieler ausgefüllt werden sowie nach dem Spiel mit dem Ergebnis und sonstigen Vorkommnissen komplettiert und unterschrieben werden. Ist ein unangemeldeter Spieler (Gastspieler) eingesetzt, so vermerkt die Mannschaft dies auf dem Spielberichtsbogen. Ist kein Schiedsrichter anwesend, müssen die Mannschaften den Spielberichtsbogen ebenfalls ausfüllen. Der Spielbericht wird innerhalb von drei Tagen an den Vorstand weitergegeben.
3.10 (Spielabsagen)
Pro Saison ist es Mannschaften gestattet, eine bestimmte Anzahl Spiele aufgrund von zeitlichen, personellen oder sonstigen Gründen abzusagen. Die mögliche Anzahl von Spielabsagen wird vom Vorstand vor der Saison in Abhängigkeit der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften festgelegt. Es ist möglich, dass diese Anzahl auf Null festgelegt wird und somit keine Absagen möglich sind. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Spielabsagen aufgrund von FVN-Teilnahmen und Privatliga-Spielabsagen aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder sonstiger Ereignisse. Sollte eine Mannschaft mehr als die festgelegte Anzahl an Spielen absagen, wird das jeweils zusätzlich abgesagte Spiel automatisch mit 0:3 gegen sie gewertet. Eine Gutschrift der Spielabsagen aufgrund von nachgeholten Spielen ist nicht möglich. Gezählt werden alle Absagen, somit auch Absagen bei vereinbarten Nachholspielterminen. Eine Spielabsage ist bis spätestens Donnerstagabend (24 Uhr) telefonisch dem Gegner sowie dem Vorstand mitzuteilen. Bei Nichterreichbarkeit des Gegners muss die absagende Mannschaft ein Vorstandsmitglied telefonisch konsultieren. Eine Absage per Email ist auch möglich. Die absagende Mannschaft hat aber sicherzustellen, dass die Absage den Gegner bzw. Vorstand erreicht hat. In diesem Falle ist das Spiel fristgerecht abgesagt. Wird ein Spiel nicht fristgerecht abgesagt, so wird das Spiel 0:3 gegen die absagende Mannschaft gewertet. Die absagende Mannschaft hat dafür zu sorgen, dass der angesetzte Schiedsrichter bei einer Spielabsage informiert wird. Erscheint eine Mannschaft ohne vorherige Absage nicht, so wird das Spiel 0:3 gegen sie gewertet und die Mannschaft muss für die entstandenen Kosten für Schiedsrichter und Sportplatzmiete aufkommen. Der fällige Betrag wird der Mannschaft durch den Vorstand in Rechnung gestellt. Zur Begleichung der Rechnung bleibt der Mannschaft eine Frist von zwei Wochen. Sollte die Bezahlung nicht erfolgen, erfolgt eine Mahnung. Sollte auf diese Mahnung noch immer keine Bezahlung erfolgen, so erfolgt ein Punktabzug von einem Punkt pro Woche rückwirkend bis zum Datum der ausgebliebenen Absage. Mannschaften mit offenen Forderungen scheiden automatisch zum Ende der laufenden Saison aus und können vor Begleichung der Rechnungen nicht wieder am Spielbetrieb teilnehmen.
Kann ein abgesagtes Spiel aufgrund von Umständen, die keine der beteiligten Mannschaften zu verantworten haben, nicht stattfinden, so wird in jedem Fall ein Wiederholungsspiel angesetzt und die vorherige 0:3 Wertung zurückgenommen.
3.11 (Nachholspieltage)
Im Falle von Spielausfällen plant der Vorstand offizielle Nachholspieltage ein.
3.12 (Schiedsrichter)
Der Schiedsrichter kontrolliert vor jedem Spiel den Spielberichtsbogen auf Mängel sowie die Spielerlaubnis aller Spieler der beiden Mannschaften.
Es gehört zu den Aufgaben des Schiedsrichters, dem Vorstand umgehend nach Spielende den Spielbericht zuzusenden. Im Falle eines Feldverweises, Spielabbruches oder anderweitiger Vorkommnisse ist zusätzlich die Spruchkammer unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Schiedsrichter ist auf Verlangen der Spruchkammer zusätzlich zur Anfertigung eines Sonderberichtes verpflichtet. Sollte der Schiedsrichter seinen Pflichten nicht nachkommen, obliegt es dem Vorstand, eine Kürzung der Schiedsrichtervergütung vorzunehmen. Ein Spieler darf während einer Sperre nicht als Schiedsrichter amtieren.
Die Schiedsrichtervergütung wird vom Vorstand vor Beginn einer Saison festgelegt und den Mannschaften und Schiedsrichtern auf dem Ligarat oder schriftlich mitgeteilt. Die Höhe der Vergütung wird ebenfalls auf dem Vergütungsantrag angegeben und ggf. aktualisiert. Die Schiedsrichtervergütung setzt sich zusammen aus der Vergütung selbst und einer Anfahrtspauschale. Fristgerecht abgesagte Spiele (bis Donnerstag 23:59 Uhr) werden nicht vergütet. Kurzfristig abgesagte Spiele (nach Donnerstag 23:59 Uhr) werden vergütet, eine Anfahrtspauschale wird in diesen Fällen jedoch nicht gezahlt. Sollten Schiedsrichter am Austragungsort erscheinen und das Spiel aufgrund des Nichterscheinens einer Mannschaft nicht stattfinden, so muss die nicht erschienene Mannschaft die Kosten inkl. Anfahrtspauschale übernehmen (siehe auch 3.10 Spielabsagen). Die Vergütung wird rückwirkend am Anfang des Folgemonats auf das Konto des Schiedsrichters überwiesen. Der Schiedsrichter muss dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Schiedsrichtervergütungsantrag an den Vorstand schicken. Alle Schiedsrichtervergütungsanträge müssen bis spätestens einen Monat nach Saisonende eingereicht werden. Später eingereichte Vergütungsanträge finden keine Berücksichtigung und werden somit nicht mehr vergütet.
3.13 (Strafenkatalog)
Bestandteil der Vereinsordnung ist im Anhang der Strafenkatalog. Auf Grundlage des Strafenkatalogs spricht die Spruchkammer persönliche Strafen und Mannschaftssanktionen aus. Strafen haben immer Gültigkeit für die nächsten gespielten Pflichtspiele auf Großfeld in der Meisterschaft, im Pokal sowie in sonstigen Wettbewerben der Privatliga. Gewertete oder ausgefallene Spiele sind ausgenommen. Abweichend davon werden gewertete Spiele der Sperre angerechnet, wenn das Spiel von der gegnerischen Mannschaft einseitig abgesagt wurde. Die Auswirkung einer Strafe auf Kleinfeldturniere ist abhängig vom Vergehen. Wer sich einem Vergehen nach Absatz 1.5-1.8 des Strafenkatalogs schuldig macht und die Sperre in die Zeit eines Kleinfeldturnieres fällt, ist für das Turnier gesperrt. Für das Turnier entfällt ein Spiel der Sperre. Sperren nach Absatz 1.1-1.4 des Strafenkatalogs sind für das Kleinfeldturnier ausgesetzt.
3.14 (Ligapokal)
Im Anschluss an die Liga findet ein Pokalwettbewerb statt. Alle Mannschaften der Liga sowie zusätzliche (externe) Mannschaften nehmen teil und es wird in Ausscheidungsrunden gespielt. Für die Mannschaften aus der Privatliga gelten die gleichen Regeln wie in der Meisterschaft. Für externe Mannschaften wird ein einmaliger Teambeitrag fällig, den sie im Vorfeld auf das
Privatliga-Bankkonto überweisen müssen. Die Höhe des Betrags bestimmt der Vorstand. Darin enthalten sind bei Weiterkommen die komplette Pokalrunde, Schiedsrichter-Stellung, Platzmiete und eventuelle Preise. Des Weiteren sind die externen Mannschaften verpflichtet, den Spielberichtsbogen mit Namen, Vornamen und Geburtsdaten ihrer Spieler auszufüllen. Sollte ein Spiel nach der regulären Spielzeit nicht entschieden sein, so folgt eine Verlängerung von jeweils zweimal 15 Minuten. Sollte das Spiel nach der Verlängerung nicht entschieden sein, folgt das Elfmeterschießen. Ausgelost werden nur die Begegnungen der ersten Runde. Wobei aus zwei Töpfen gelost wird. In dem ersten Topf befinden sich alle Privatligamannschaften, im zweiten Topf alle externen Mannschaften. Sollten zum Zeitpunkt der Auslosung noch externe Mannschaften fehlen, so werden Meldungslose in den Topf gelegt, welche die Anmeldungen der externen Mannschaften chronologisch berücksichtigen. Sollte einer der Töpfe vorzeitig keine Mannschaften mehr beinhalten, wird aus dem übrigen Topf gelost. Die ersten beiden gezogenen Mannschaften bestreiten Spiel eins. Die nächsten beiden gezogenen Mannschaften Spiel zwei, usw. Die Spiele der zweiten Runde ergeben sich dann aus den Siegern von Spiel eins und Spiel zwei, usw. Mit den nächsten Spielrunden wird gleich verfahren. Nach dem Halbfinale findet das Finale statt. Einmal vom Vorstand angesetzte Pokalspiele können nicht von Mannschaften verlegt werden. Bei Absage wird das Spiel automatisch gegen die absagende Mannschaft gewertet. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Spielabsagen aufgrund von FVN-Teilnahmen und Privatliga-Spielabsagen aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder sonstiger Ereignisse.
3.15 (Preise)
Die Sieger aller Wettbewerbe erhalten einen Wanderpokal. Die Empfänger unterzeichnen eine Empfangsbestätigung. Sie sind verpflichtet, diesen Pokal mindestens 14 Tage vor dem Sommerturnier der folgenden Saison dem Vorstand zu übergeben. Bis zur Rückgabe des Pokals trägt die jeweilige Mannschaft die Verantwortung für dessen Unversehrtheit. Im Schadensfall oder bei Verlust muss die Mannschaft für Reparatur oder Neuanschaffung aufkommen. Zusätzlich kann der Vorstand den Pokal schon zu einem früheren Zeitpunkt begründet zurückfordern. Dieser Aufforderung ist Folge zu leisten.
gezeichnet:
Der Vorstand

